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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fahrradfux

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. FAHRRADFUX erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere in Gegenbestätigungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Firma FAHRRADFUX bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss
a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma FAHRRADFUX innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt es, das die Firma FAHRRADFUX den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Entgegennahme andient). Ist vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die Firma FAHRRADFUX, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, wird für den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die maßgebliche Auftragsbestätigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die Firma FAHRRADFUX schlüssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbestätigung abgesandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben.
b) Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der Firma FAHRRADFUX sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 3 Preise
Maßgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung der Firma FAHRRADFUX genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, soweit nicht anderes vereinbart ist, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma FAHRRADFUX die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma FAHRRADFUX oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma FAHRRADFUX auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma FAHRRADFUX, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
d) Sofern die Firma FAHRRADFUX die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Nettorechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma FAHRRADFUX.
e) Die Firma FAHRRADFUX ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über, für den Fall des Kaufes durch einen Unternehmer sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma FAHRRADFUX verlassen hat, gleichviel, ob die Firma FAHRRADFUX die Versand- und oder Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht.

§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 7 Haftungsbeschränkung
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Fa. FAHRRADFUX auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Fa. FAHRRADFUX. Die Firma FAHRRADFUX haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Fa. FAHRRADFUX zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Fa. FAHRRADFUX Arglist vorwerfbar ist.

§ 8 Erfüllungsort
Für alle Lieferungen und Leistungen ist Ichenhausen Erfüllungsort, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma FAHRRADFUX und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitigkeiten bis zu EUR 5.000,-- Günzburg und darüber hinaus Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§ 1 Gewährleistung
a) FAHRRADFUX gewährleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer selbst Unternehmer, so gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtware sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind.
b) Ist der Käufer Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl von FAHRRADFUX auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. FAHRRADFUX ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einem unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Ware uneingeschränkt gewährleistet ist.
d) Erfolgt Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung kann die Firma FAHRRADFUX nach ihrer Wahl verlangen, dass
aa) der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma FAHRRADFUX verschickt wird;
ab) der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma FAHRRADFUX zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma FAHRRADFUX diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma FAHRRADFUX vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.
e) Führen zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Käufer stehen dann seine gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.
f) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma FAHRRADFUX bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
g) Ist der Kunde Unternehmer, so muss er der Fa. FAHRRADFUX Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma FAHRRADFUX unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht zieht einen Gewährleistungsausschluss nach sich.
h) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
i) Gewährleistungsansprüche der Firma FAHRRADFUX stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte der Firma FAHRRADFUX und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Leistungen der Firma FAHRRADFUX und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen) es sei denn, es kommt ein gesonderter Garantieverlängerungsvertrag zustande. Dem Kunden wird anheim gegeben, einen gesonderten Garantieverlängerungsvertrag abzuschließen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die der Firma FAHRRADFUX aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder künftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der Firma FAHRRADFUX.
b) Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzulässig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpfändung oder einer ungenehmigten Sicherungsübereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe des Warenwertes an die Firma FAHRRADFUX ab.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma FAHRRADFUX hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse des Dritten.
d) Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Nichteinlösen eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die Firma FAHRRADFUX zur sofortigen Rückholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.

Widerrufsbelehrung der Firma Fahrradfux
 
Widerrufsrecht
Sie können Ihre auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt am Tag, nachdem Sie die Widerrufsbelehrung in Textform und die Ware erhalten haben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
 
Fa. Fahrradfux
Geschäftsführer: Roman Fuchs
Behlingerweg 10
89335 Ichenhausen
fahrradfux@gmx.de
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
 
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Nicht Paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
 
Ende der Widerrufserklärung
Hinweis:
Rücksendungen, welche "unfrei" gesendet werden, werden nicht angenommen!
Bitte treten Sie vor einer Rücksendung mit uns in Kontakt!


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